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Was ist Vorzugsmilch?                                                           

Vorzugsmilch ist die einzige Rohmilch, die vom Gesetzgeber für die mittelbare Abgabe an Verbraucher vorgesehen ist, jedoch mit der Einschränkung, dass in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung Vorzugsmilch nicht abgegeben werden darf. An die Gewinnung und Behandlung von Vorzugsmilch werden besonders hohe Anforderungen gestellt, um den Verbraucher vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren. Aufgrund der strengen Überwachung darf Vorzugsmilch im Gegensatz zur Rohmilch ab- Hof auch außerhalb der Betriebsstätte in Fertigpackungen oder in verschlossenen Kannen oder ähnlichen Behältnissen  abgegeben werden. Betriebe, die Vorzugsmilch produzieren wollen, bedürfen einer Zulassung durch die zuständige Behörde.

Anforderungen an den Tierbestand

− Die Kühe müssen vor der Zulassung auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden,   ab der Zulassung sind sie
   − monatlich auf Krankheiten, die die Milch beeinträchtigen können, zu untersuchen;
   − monatlich mittels Einzelmilchproben auf Eutergesundheit zu überprüfen; bei   Zellgehalten von mehr als 250 000/ml   sind die Euterviertel bakteriologisch zu           untersuchen; beim Nachweis von Mastitiserregern sind die Tiere von der Vorzugsmilchgewinnung auszuschließen.
− Vorzugsmilchbetriebe müssen im Rahmen betriebseigener Kontrollen Nachweise führen über Zu -und Abgänge von Milchkühen, über aufgetretene Gesundheitsstörungen, über den Einsatz von Tierarzneimitteln und über die monatliche Bestandsüberwachung.

Anforderungen an die Behandlung von Vorzugsmilch

− Für Vorzugsmilch darf eine Verbrauchsfrist von max. 96 Stunden ab der Gewinnung nicht überschritten werden.
− Es muss eine Kühleinrichtung vorhanden sein, die die Milch binnen zwei Stunden auf nicht mehr als + 4°C kühlt und diese Temperatur halten kann.
− Die Vorzugsmilch ist nach ihrer Gewinnung unverzüglich im Bearbeitungsraum zu reinigen, auf nicht mehr als + 4°C zu kühlen  und danach bis zur Abfüllung bei dieser Temperatur zu halten.
− Vorzugsmilch darf nur in Fertigpackungen oder in verschlossenen Flaschen  abgegeben werden.
− Von der Abfüllung bis zur Abgabe an den Verbraucher darf d. Temperatur der Vorzugsmilch + 8°C nicht übersteigen.
− Der Bearbeitungsraum (Abfüllraum) darf nur über eine Hygieneschleuse, nach Händereinigung sowie Anziehen sauberer Arbeitskleidung einschließlich Kopfbedeckung und Schuhen, betreten werden.
− Falls Mehrwegpackungen abgefüllt werden, ist ein separater Spülraum erforderlich; schmutziges Leergut ist gesondert zu lagern.

 Anforderungen an die Beschaffenheit von Vorzugsmilch

Jeder Vorzugsmilchbetrieb muss monatlich eine Milchprobe im Rahmen seiner betrieblichen Eigenkontrolle untersuchen lassen, wobei sich die Beurteilung des Untersuchungsergebnisses auf vorgegebene Grenzwerte stützt.
Bei Auffälligkeiten werden Nachproben entnommen, beim Nachweis von bestimmten Krankheitserregern wird die Abgabe untersagt.
Außerdem werden regelmäßig unangekündigte Stichprobenuntersuchungen von Lebensmittelkontrolleuren durchgeführt.


 Zulassungsbehörde

Für Betriebe in ganz Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Tübingen, Referat 35



Prof. Dr. Ton Baars , Milchqualität und Gesundheit :



Qualitätsstudie zur Vorzugsmilch